Ausgabe Nr. 2593

„Verfassungswidrig und absurd“
Bukarest.– Das Aufheben der Eilverordnung Nr. 9/2018 forderte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț von Premierministerin Viorica Vasilica Dăncilă öffentlich in einer politischen Erklärung am Mittwoch im Parlament. In Artikel 1, Abs. 17 der oben genannten Eilverordnung wurde nämlich verankert, dass der Rumänisch-Unterricht in den Grundschulklassen mit Unterricht in Minderheitensprachen nur noch von anderen als den diese Klassen führenden Lehrern gegeben werden darf, die für diesen Unterricht eine Hochschulausbildung haben müssen. MdP Ganț wies darauf hin, dass der Passus verfassungswidrig ist, da er dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung auf ethnischer Grundlage widerspricht, weil die Regelung nur in den Klassen in Sprachen nationaler Minderheiten angewendet wird. Auch sei die Verfügung illegal, da sie die in diesen Klassen unterrichtenden Lehrer daran hindert, alle Fächer des Rahmenprogramms zu geben, wofür sie wissenschaftlich und methodisch ausgebildet worden sind. Alle Grundschullehrer haben die „Methodik des Unterrichts der rumänischen Sprache und Literatur in der Grundschule“ gelernt, was in den Diplomen und Matrikelblättern belegt ist. Auch legen sie bei den unterschiedlichen Lehramtsprüfungen stets neben den Examen in Muttersprache auch eine Prüfung in rumänischer Sprache ab und haben dabei dieselben Themen wie die Kandidaten der rumänischen Abteilung.
Ganț betrachtet die Verfügung der Eilverordnung auch didaktisch als groben Fehler, da jene, die dafür ausgebildet worden sind, die rumänische Sprache und Literatur in der Grundschule zu geben, durch Fachlehrer ersetzt werden, die für den Gymnasial- und Lyzealunterricht ausgebildet wurden.
MdP Ganț sprach am Schluss seiner Erklärung die Überzeugung aus, dass alle Lehrer, die in den Grundschulklassen in den deutschen Abteilungen unterrichten, nicht bloß über die nötige Qualifizierung verfügen, den Rumänisch-Unterricht zu geben, sondern auch die rumänische Sprache auf dem dazu geforderten Niveau beherrschen. (HB)Weiterlesen→