Folgen der Rumänisierung des Bildungswesens in der Bukowina 1919-1940
Ausgabe Nr. 2921

David Fallik (1908-1926). Foto: Archiv Mihuleac
Eine internationale Tagung zur Bildungsgeschichte hatte der Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL) Ende Mai in Hermannstadt veranstaltet. In der Einladung hieß es u. a.: „Als die Vielvölkermonarchie unter habsburgischer Herrschaft 1918 auseinandergebrochen war, versuchten die mittel- und südosteuropäischen Staaten der Zwischenkriegszeit mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen die neuen Strukturen und sozialen sowie bildungspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Neben Agrarreformen sahen sie im Bildungswesen und Schulrecht zentralen Handlungsbedarf. In Rumänien wurden nach Übergangsregelungen Ende 1924 das Volksschulgesetz, 1925 das Privat (Partikular-)schulgesetz und das Baccalaureatgesetz im Parlament beraten und beschlossen. Dieses Recht besaß gesamtstaatliche Geltung. Für die angeschlossenen Gebiete hatten die Gesetze und deren Ausführungsbestimmungen aber gravierende Folgen (nicht nur bei den Minderheiten, sondern auch für das von der orthodoxen Kirche getragene Schulwesen). Parallel dazu wurden auch in benachbarten Ländern Schulreformen in Kraft gesetzt, die ebenfalls für Minderheiten herausfordernd waren.” Lesen Sie im Folgenden die gekürzite Fassung des Vortrags von PD Dr. Mariana Hausleitner (Berlin) zum Thema „Die Folgen der Rumänisierung des Bildungswesens für die deutschsprachige Bevölkerung in der Bukowina 1919-1940”.Weiterlesen







