Beide Stichwahl-Kandidaten Călin Georgescu und Elena Lasconi waren unzufrieden
Ausgabe Nr. 2894

Das Verfassungsgericht (Curtea Constituţională, CCR) hat die Präsidentschaftswahlen annulliert. Kritisiert wurde die Maßname von beiden Kandidaten, die sich für die Stichwahl qualifiziert hatten. Nach der Annullierung folgten mehrere Razzien, wegen „Wählerbestechung, Geldwäsche und Datenmanipulation”.
Das Verfassungsgericht hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember einstimmig beschlossen, das gesamte Wahlverfahren zur Wahl des Staatspräsidenten Rumäniens zu annullieren, um die Fairness und Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens zu gewährleisten. Das Wahlverfahren wird in vollem Umfang wieder aufgenommen, die Regierung muss einen neuen Termin festlegen – voraussichtlich Ende März 2025.Weiterlesen
















