3. Militärischer Erlass bringt neue Maßnahmen und Einschränkungen
Ausgabe Nr. 2666
Der 3. Militärische Erlass ist am Mittwoch, dem 25. März, 12 Uhr in Kraft getreten. Rumänien hat zur Zeit über 500 Infektionsfälle mit Covid-19 und ist somit in der „gelben Zone”. Die Krankenhäuser werden evakuiert, um Platz zu machen, der Ausgang der Personen ist sehr stark eingegrenzt.
Bis zum 25. März wurden 906 Infektionsfälle registriert, 86 Genesene, 13 Verstorbene (alle mit Vorerkrankungen).
Personen über 65 dürfen nur zwischen 11 und 13 Uhr aus dem Haus gehen, um Lebensmittel und Medikamente zu besorgen, bzw. medizinische Versorgung zu erhalten oder Hilfestellung zu leisten, Sport zu betreiben oder ihre Haustiere auszuführen. Angestellte über 65 dürfen auch zu anderen Uhrzeiten das Haus verlassen.
Auch Personen unter 65 dürfen nur mit Einschränkungen die Wohnung verlassen, falls sie: Lebensmittel bzw. Medikamente einkaufen, zur Pflege/Begleitung von Minderjährigen, Personen mit Behinderung, Senioren; Sport treiben, in der Nähe der Wohnung und alleine; Haustiere ausführen; zur Blutspende gehen; für humanitäre Tätigkeiten; für landwirtschaftliche Tätigkeiten, inklusive zur Verkaufsstelle.
Alle Personen sind verpflichtet, eine Erklärung auf eigene Verantwortung vorzulegen, mit dem Grund, weswegen sie das Haus verlassen und welche Route sie nehmen, bzw. eine Bestätigung des Arbeitgebers. Die Personen sind verpflichtet, die Identitätskarte vorzulegen.
Polizei und Lokalpolizei bekommen jetzt Schützenhilfe von der Armee, die Kontrollen durchführen darf.
Staatliche und öffentliche Krankenhäuser werden evakuiert, alle nicht dringenden OPs verlegt, ebenso Termine bei Fachärzten. Hausärzte können auch telefonisch ihre Patienten beraten und Rezepte per E-Mail schicken, ohne elektronische Gesundheitskarte.
Ruxandra STĂNESCU