Schutzmasken bleiben verpflichtend

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Leben geht ab dem 15. Mai nicht wieder normal weiter, warnte Präsident Johannis

Ausgabe Nr. 2669

Aus dem Fenster eines Zimmers im Apollo-Hotel in Hermannstadt bedankt sich ein Ehepaar, das hier seine Quarantäne-Zeit verbringen musste, mit einem Transparent mit der Aufschrift ,,Wir danken euch für eure Fürsorge!“ bei den Betreuern.                                       Foto: Kreisrat Hermannstadt

9.710 Personen wurden in Rumänien bis zum 22. April mit Covid-19 infiziert, 519 Personen sind an den Folgen gestorben und 2.406 gelten als genesen und wurden aus den Krankenhäusern entlassen. Staatspräsident Klaus Johannis erklärte am Mittwoch, dass der bis zum 15. Mai ausgerufene Notstand nicht einen weiteren Monat verlängert wird und die ersten Lockerungen ab Mitte Mai eintreten dürften, falls die Anzahl der Neuerkrankungen und Todesfälle bis dann stetig sinkt.

Staatspräsident Klaus Johannis erklärte am Mittwoch, dass ab dem 15. Mai das Tragen von Atemschutzmasken weiterhin verpflichtend bleibt, insbesondere in geschlossenen öffentlichen Räumen, wie öffentliche Transportmittel und Läden. Diese Maßnahme ist nicht zeitbegrenzt, womöglich bleibt sie verpflichtend bis nächstes Jahr, wenn die Pandemie unter Kontrolle ist. Auch öffentliche Veranstaltungen sind zunächst verboten. Schrittweise werden Lockerungen der jetzigen Einschränkungen folgen, eine der ersten ist die freie Fortbewegungsmöglichkeit der Personen, ohne Erklärung auf eigener Verantwortung. In den nächsten drei Wochen bleibt diese Erklärung verpflichtend, wie alle anderen Einschränkungen auch. Weitere Lockerungen werden rechtzeitig von den Behörden gemeldet. Gearbeitet wird u. a. auch an dem Plan, die Schulen nach und nach wieder zu öffnen. Der Präsident warnte allerdings: „Wir sollen uns nicht vormachen, dass wir ab dem 15. Mai unser Leben wieder normal führen können.”

Damit diese Lockerungen auftreten, muss die Anzahl der Neuerkrankungen fallen, zur Zeit werden unter 500 pro Tag gemeldet. Auch die Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Maßnahmen bleiben weiterhin gültig, bis dato wurden 203.000 Strafen im Wert von 300 Millionen Lei (umgerechnet etwa 72 Millionen Euro) erteilt.

Bis zum 22. April wurden rund 106.000 Covid-19-Tests durchgeführt. Die meisten Infektionsfälle wurden im Kreis Suceava (2.372 Infizierte) und in Bukarest (1.050) verzeichnet, die wenigsten im Kreis Olt (17) und im Kreis Harghita (19).

953 im Ausland lebende rumänische Staatsbürger wurden mit dem neuen Coronavirus infiziert, die meisten in Italien (636), Spanien (196) und Frankreich (26). 64 Rumänen sind im Ausland gestorben, die meisten in Italien (16), Frankreich (15) und Großbritannien (19).

Ruxandra STĂNESCU

 

 

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Nachrichten.