Notstand in Rumänien ausgerufen

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Für mindestens 30 Tage gelten besondere Regelungen in Rumänien

Ausgabe Nr. 2665

Der Große Ring – menschenleer am 17. März d. J.Foto: Mugur Frățilă

Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag den Notstand in Rumänien ausgerufen, um insbesondere dem Gesundheitssystem mehr Geld zuweisen zu können, sodass Rumänien besser gegen das neuartige Corona-Virus COVID-19 kämpfen kann. Der Notstand muss fünf Tage nach der Ausrufung vom Parlament bestätigt werden.

Das am Samstag vereidigte Ludovic Orban-Kabinett soll den Kauf  von medizinischer Versorgung im Eilverfahren ermöglichen. Auch die Lokalbehörden haben Schutzmaßnahmen angekündigt. Bis gestern, den 19. März wurden 260 Erkrankte registriert, davon gelten 19 als geheilt und wurden aus den Krankenhäusern entlassen, weitere 3.510 befinden sich in Quarantäne.

 

In Hermannstadt wurde keine Erkrankung registriert, einige Personen warten noch auf ihre Testergebnisse. Zur Zeit werden die Tests in anderen Städten durchgeführt. Die Hermannstädter Gemeinschaftsstiftung hat einen Spendenaufruf veröffentlicht, in zwei Tagen kam mehr als eine Million Lei zusammen. Das Geld kommt dem Krankenhaus zugute, das bestimmen soll, was dafür gekauft werden muss. Die Spendenaktion läuft weiter. Näheres ist unter fundatiacomunitarasibiu.ro zu finden. Auch die Zahnärzte sammeln zur Zeit Handschuhe, Masken und Desinfektionsmittel, die sie in ihren Praxen entbehren können.

Die Heltauergasse – menschenleer am 17. März d. J.Foto: Mugur Frățilă

In Hermannstadt werden außerdem seit Anfang dieser Woche Schutzmasken und -kleidung hergestellt, meldete der Gesundheitsminister, Dr. Victor Costache. Das Hermannstädter Kreiskrankenhaus hat bereits mehrere Tausend Schutzmasken in einer Heltauer Näherei bestellt. Schutzkleidung wird in einer Fahnenfabrik in Mârşa hergestellt. Laut dem Generalmanager des Krankenhauses, Cornel Benchea, hat die Fabrik in Heltau bis vor einigen Jahren Produkte für Krankenhäuser hergestellt, allerdings waren diese teurer als diejenigen, die in China produziert wurden.

Das Bürgermeisteramt lässt inzwischen das das städtische Mobiliar desinfizieren sowie mehrmals am Tag die Busse der städtischen Transportgesellschaft Tursib. Außerdem verfügt die Stadt über ausreichend Wasch- und Desinfektionsmittel, falls demnächst auch Straßen und Gehsteige gereinigt werden müssen.

Für die nächsten 30 Tage ist auch der Publikumsverkehr bei allen Stellen des Bürgermeisteramtes eingeschränkt, diese sind nur zwischen 9 und 14 Uhr geöffnet. Ausnahme macht das Amt am Großen Ring, das montags bis 18 Uhr geöffnet ist.

Bis auf Begräbnisse bleibt auch der Friedhof geschlossen, alles andere muss per Mail (cimi tir@sibiu.ro) erledigt werden.

Die Lokalbehörden bestehen darauf, dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, die lokal oder landesweit gültig sind.

Für die nächsten 30 Tage gelten u. a. folgene Regelungen:  ausgesetzt wurden die Prüfungen für den Führerschein; Restaurants, Hotels und Cafés dürfen keine Speisen und Getränke servieren, dürfen allerdings liefern, inklusive Drive-In und Zimmerservice; ausgefallen sind alle kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen, religiösen, sportlichen Aktivitäten, alle Unterhaltungs-, Glücksspiel-, Spa-Behandlungen und Körperpflege-Aktivitäten, die in geschlossenen Räumen durchgeführt werden; verboten sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 Personen. Für unter 100 Personen gilt, dass ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten ist; Fahrer von Frachtfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 3,5 t sind verpflichtet, am Grenzübergang individuelle Schutzmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Gesichtsmaske zu tragen und Dokumente über ihre Reiseroute bis zum Ziel vorzulegen. Die Fahrer unterliegen keinen Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen, wenn sie am Grenzübergang keine Infektionssymptome mit COVID-19 aufweisen; die in Rumänien für Begünstigte von außerhalb des Staatsgebiets hergestellten Baugruppen und Unterbaugruppen von medizinischen Geräten unterliegen keinen Ausfuhrbeschränkungen; alle Flüge nach und aus Italien und Spanien sind verboten – Ausnahme machen Flüge mit staatlichen Flugzeugen, Fracht und Post, humanitären oder Rettungsdiensten bzw. nichtkommerzielle technische Flüge; verboten ist der Export von Medikamenten und medizinischen Mitteln, sowie von Lebensmitteln.

Die Nichteinhaltung dieser Regelungen kann zu saftigen Strafen von 4.000 Euro führen. Bis Mittwoch wurde gegen 41 Personen ermittelt. Ein betrunkener Mann aus Bistritz wollte z. B. wissen, wie es ist, wenn man mit der Isolier-Trage und im Rettungswagen weggeführt wird, ein Mann aus Madrid ist trotz Infektion mit einem Passagierflugzeug nach Rumänien gekommen, die 60 Fluginsassen werden jetzt monitorisiert. Dies sind nur zwei Fälle, die in dieser Situation aufgefallen sind.

Zur Zeit warten mehrere Tausende Rumänen bei der österreichisch-ungarischen Grenze, dass sie durch Ungarn Richtung Rumänien fahren dürfen.

Besonders wichtig für die Bürger ist, korrekte Informationen zu erhalten, dafür wurde eigens eine Internetseite erstellt: https://stirioficiale.ro/. Kostenlose Informationen erhält man auch telefonisch unter 0800.800.358 – das ist keine Notrufnummer – bzw. Rumänen im Ausland können sich unter 004021-320.20.20 informieren und beraten lassen.

Ruxandra STĂNESCU

 

 

 

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Medizin.