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Bukarest. – Nachdem die rumänische Regierung in ihrer dem Haushalt gewidmeten Sitzung am Dienstag doch noch die Eilverordnung über Änderungen des Strafgesetzbuches ins Amtsblatt gesetzt hat, sagte Staatspräsident Klaus Johannis, dies sei Ein „Trauertag für den Rechtsstaat“. Bei den in der Eilverodnung vorgesehenen Änderungen geht es vor allem um Amtsmissbrauch, der nur noch dann strafrechtlich zu belangen sein soll, wenn der damit verursachte Schaden über 200.000 Lei liegt. Tritt diese Eilverordnung in Kraft, dürften eine Menge Politiker, gegen die wegen Amtsmissbrauch ermittelt wird, freigesprochen werden. Der Regierung wird vorgeworfen, dass sie nicht zuvor das verpflichtende Gutachten von dem Höchsten Magistraturrat (Consiliul Superior al Magistraturii) eingeholt habe. Die CSM-Vorsitzende Mariana Ghena sagte nach einem Gespräch mit Johannis, sie werde die Eilverordnung vor dem Verfassungsgericht anfechten. Johannis wandte sich auch an den Ombudsmann Victor Ciorbea und forderte ihn auf, es dem CSM gleich zu tun. Ciorbea erklärte, er warte die zehn Tage ab, die noch verstreichen müssen, bis die Bestimmungen der Eilverordnung in Kraft treten, und werde dann entscheiden, was er unternehmen wird. Noch in der Nacht nach der Regierungssitzung aber auch am Mittwoch Abend gingen in Rumänien die Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen diesen Beschluss der Regierung. In Hermannstadt waren es z. B. mehr als 20.000.
Zahlreiche Institutionen aus dem In- und Ausland, darunter auch das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien verkündeten in Pressemitteilungen ihre Bedenken: Der DFDR-Vorstand erklärte, man sei nicht einverstanden und aufgebracht angesichts der mangelnden Transparenz bei der Verabschiedung der Eilverodnung über Änderungen im Strafgesetzbuch. Desgleichen sprach er sich gegen das von der Regierung vorgesehene Aufweichen des Strafrechts in Sachen Amtsmissbrauch aus. In der Pressemitteilung wird klar ausgedrückt, dass nach Erachten des DFDR jede Änderung in der Gesetzgebung im Vorfeld einer realen Analyse der Pro- und Contra-Argumente bedarf sowie einer soliden Debatte. Folglich erachte man, dass ein CSM-Gutachten verpflichtend gewesen wäre und das Fehlen dieses Gutachtens einen schwerwiegenden Mangel bei der Verabschiedung dieser Gesetze darstelle. Schließlich: „Die Handlungsweise der Grindeanu-Regierung entspricht einer Demokratie in einem EU-Mitgliedsstaat nicht.“
Der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț gab seine Demission aus dem Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der Nationalen Minderheiten bekannt, da er „auf keinen Fall solchen Aktionen“ sein Placet geben könne. Desgleichen erklärte Ganț, er werde im Parlament gegen jedes Projekt bzw. jede Gesetzesinitiative im Bereich der Justiz stimmen, die nicht vom Höchsten Magistraturrat positiv beschieden worden ist.
Die Deutsche Botschaft wies ihrerseits darauf hin, dass sich die Deutsche Bundesregierung am Mittwoch in Berlin folgendermaßen zu den politischen Ereignissen in Rumänien geäußert hat: „In der vergangenen Nacht hat die rumänische Regierung zwei uns in groben Zügen bekannte Eilverordnungen verabschiedet, die Änderungen im Strafrecht und auch strafrechtliche Amnestien vorsehen.
Mit diesen Entscheidungen hat sich ganz offensichtlich die rumänische Regierung über massive Bedenken des Staatspräsidenten, der Justiz und auch großer Teile der Bevölkerung hinweggesetzt.
Wir verfolgen diese Entwicklungen mit einiger Sorge. Denn auch große Teile der rumänischen Zivilgesellschaft hatten bereits ihre Sorgen über die getroffenen Entscheidungen und die Materie, um die es geht, sehr klar zum Ausdruck gebracht.
Bereits heute Morgen hat sich die Europäische Kommission in einem Statement des zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden Timmermans und von Jean-Claude Juncker, dem Vorsitzenden, kritisch dazu geäußert. Ich glaube, man kann sagen, dass diese Entscheidungen jedenfalls kein gutes und kein richtiges Zeichen setzen, auch mit Blick auf manche anstehenden Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union über Rumänien.
Deshalb wünschen wir uns klare Antworten der Regierung darauf, wie sie sich in diesen nun veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, eine Fortsetzung des engagierten Kampfes gegen die Korruption vorstellt und den Rechtsstaat stärken möchte.“
Besorgt zeigte sich auch die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer, die laut Pressemitteilung „befürchtet, dass die gestrigen Änderungen des Strafgesetzbuches negative Auswirkungen auf die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen haben“ und Rumäniens „vielversprechende Position, als stabiler und vertrauensvoller Wirtschaftsstandort“ schwächen werden.
Beatrice UNGAR