Michelsberg im 16. Jahrhundert

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Ausgabe Nr. 2827

Ende des 16. Jahrhunderts spielte neben den sich verändernden landwirtschaftlichen Bedingungen auch der Klimawandel eine Rolle. Ab den 1580er Jahren begannen die Durchschnittstemperaturen auf dem gesamten Kontinent deutlich zu sinken. Die erste Phase dieser Periode, die als frühneuzeitliche Kleine Eiszeit bezeichnet wird, dauerte bis in die 1630er Jahre und führte zu einem starken Anstieg der Lebensmittelpreise.

Die Dokumente aus dem 16. Jahrhundert über Michelsberg geben nicht nur Auskunft über das Schicksal der Burg, sondern auch über die Bevölkerung, die soziale Struktur und die Grundstücke des Dorfes unterhalb der Burg. Die getrennte Erwähnung der Burg und des Dorfes erscheint umso naheliegender, als diese zu jener Zeit nicht immer unter derselben Herrschaft standen, auch wenn die Dorfbewohner bei Gefahr auf die Burg zurückgreifen konnten. Der rechtliche Status des Dorfes war nicht immer klar: In einer Konskription von 1572 erscheint Michelsberg als Teil des Talmescher Stuhls und nicht unter den Dörfern der pertinentes civitas (Zubehör der Stadt, Bezeichnung für die ehemaligen Besitzungen der Kerzer Abtei), und 1590, inmitten neuer politischer Konflikte, wurde Boldizsár Báthory, der comes von Fogarasch und Bruder des Fürsten, kurzzeitig Grundherr des gesamten Anwesens.

Die Erwähnung des Michelsbergs in den Dokumenten geht vor allem auf Grenzstreitigkeiten zurück. Auch das Schicksal der vom Dorf genutzten Weiden war Gegenstand mehrerer Rechtsverfahren. In administrativer Hinsicht wurde die Situation erst 1595 geklärt, als der Hermannstädter Magistrat in einem feierlichen Akt die gemeinsamen Grenzen von Michelsberg mit Städterdorf/Rășinari, bzw. Heltau und Hermannstadt festlegte. Ein ähnlicher Streit betraf die Burgkirche, die von den Heltauer Pfarrern verwaltet und bedient wurde, so dass der Zehnt und das Kirchengut ihnen gehörten. Angaben über die Größe und die Bevölkerung des Dorfes finden sich hauptsächlich in den Steuerzählungen. 1572 gab es in Michelsberg 64 Wirte (Häuser), deren Steuer auf der Grundlage von 158 Lothonen, d.h. einer an die Größe des Anwesens angepassten Steuereinheit, berechnet wurde. Diese Zahlen zeigen, dass Michelsberg ein etwas kleineres Dorf als die mittelgroßen Siedlungen des Stuhls war und in seiner Größe Girelsau am nächsten kam, das ebenfalls von Leibeigenen bewohnt wurde.

Trotz der zunehmenden Belastung für das Dorf behielten die Einwohner von Michelsberg eine dynamische Wirtschaftstätigkeit bei. Bereits im späten 16. Jahrhundert werden Bindermeister (Fassbinder), die in Zünften arbeiten, erwähnt, was darauf hindeutet, dass das Dorf, das weniger für die Viehzucht als für den Obstanbau von Bedeutung war, bereits ein Kompetenzzentrum für die Fassherstellung war. Da die Handwerker von Michelsberg nach den Regeln der Binderzunft lebten, gestattete ihnen der Hermannstädter Rat am 16. April 1597 unter bestimmten Bedingungen, vier Lehrjunge für ein Jahr zu beschäftigen. Obwohl sie zwei Drittel der erhobenen Gebühren an die städtische Zunftkasse abgeführt werden mussten, war die Mitgliedschaft in der Zunft ein offensichtlicher Vorteil für die ortsansässigen Handwerker. Die Zunft sorgte für eine marktgerechte Produktion, garantierte den Zugang zu Rohstoffen und gewährleistete gleiche Produktionschancen für alle Mitglieder. Die herausragende soziale Stellung einiger Michelsberger Fassbinder spiegelte sich nicht nur in ihren geschäftlichen Beziehungen, sondern auch in ihren familiären Verbindungen zur Elite in Hermannstadt oder zu den Bewohnern der freien Dörfer des Stuhles wider. Am 22. Februar 1596 stellten Jacob Roth, der Dorfrichter, und Greger Fleischer, der Hann, zusammen mit dem Dorfrat auf Antrag von Emrich Binder, dem Ratsherrn von Hermannstadt, für den Sohn des Bruders, Simon Binder, einen Geburtsbrief (Herkunftsnachweis) unter dem Dorfsiegel für die Aufnahme in die Goldschmiedezunft aus, in dem bescheinigt wurde, dass der Großvater mütterlicherseits Klemen Bedner, ein Sachse aus Klausenburg, und der Großvater väterlicherseits Laurentius, der ehemalige Hann von Michelsberg, war. Die Aufnahme eines anderen jungen Mannes aus dem Dorf, Andreas Eckert, in die höchst prestigereiche Goldschmiedezunft im Jahr 1583 wurde von Blasius Weiss, dem ehemaligen Königsrichter von Hermannstadt und dem Stuhlrichter Johann Bayer, genehmigt, da der Junge der Sohn des aus Schellenberg stammenden Lucas Eckert, des Pfarrers von Michaelsberg, war.

Und obwohl die meisten Dorfbewohner Leibeigene waren, glich ihr Schicksal in vielerlei Hinsicht dem der freien Einwohner des Stuhls. Ab den 1570er Jahren führte die Stadtverwaltung generell strenge Regeln für den Verkauf von Immobilien und die Erweiterung der Siedlungsgrenzen ein, um die Ansiedlung von Fremden und damit die soziale Segregation zu verhindern. Diese Maßnahmen galten jedoch sowohl für Stadtbewohner und Bauern mit freiem Status als auch für Leibeigene. Davon zeugen die zahlreichen Einträge im Hermannstädter Stadtbuch, die auch über die Bewertung und Aufteilung der Häuser in Michelsberg Auskunft geben. Diese Aufzeichnungen enthalten nicht nur wertvolle Informationen über die Familien und die Erbschaftsgewohnheiten in Michelsberg, sondern auch über die Größe und den Wert der Häuser, den Zustand der Gebäude, die Anzahl der Zimmer, die Nachbarn und in geringerem Maße auch über die topografischen Gegebenheiten des Dorfes. So erfahren wir, dass das Dorf direkt unter der zur Burg führenden Straße lag. So geht aus dem Eintrag vom 18. Mai 1595 hervor, dass z. B. das Haus von Matthias Hirlinck „an dem Wege wen man hinauff auf der Burg gehen soll” stehe. An anderer Stelle wird die Teilung des Hauses des Richters Jacob Roth festgehalten, von dem am 17. Mai 1596 der erste Teil zusammen mit dem darunter liegenden Keller an seinen ältesten Sohn Michael ging. Der nächste Teil wurde seinem zweiten Sohn Johannes übergeben, während der hintere Teil für den Rest seines Lebens bei seiner Witwe verblieb. Interessant ist, dass die Teilung, die dem jüngeren Bruder auch den Zugang zum Keller durch einen separaten Eingang erlaubte, dem Sohn, der den ersten Teil des Hauses erbte, die Möglichkeit gab, seinen Anteil am Eigentum zu vergrößern. Da er vor dem Tod seines Vaters das Haus nebenan kaufen konnte, ermöglichte ihm die Teilung, seinen Erbteil mit dem Nachbargebäude zu verschmelzen – wie dies im Stadtregister eingetragen ist. All dies zeigt, dass die Erbschaftsgewohnheiten und -gesetze mit einem hohen Maß an Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit einhergingen, selbst für Leibeigene, bei denen die potenziellen Erben damit rechnen konnten, dass ihnen nichts den Zugriff auf ihr Erbe verwehren würde. Es gab aber auch Fälle, in denen gesetzliche Erben das Haus freiwillig an wohlhabendere Verwandte abgaben, weil dieses reparaturbedürftig war und sie sich die erhöhte Steuerlast nicht leisten konnten (16. Juni 1593). 1597 wurde der Wert eines Hauses mit Keller und Hof, das Johann Girlt gehörte und an den zweiten Ehemann seiner Witwe Sofia, Mathias Hoprich, fiel, auf 30 Gulden geschätzt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Geschichte Michelsbergs im 16. Jahrhundert eng mit den äußeren und inneren Herausforderungen, denen sich die Stadt Hermannstadt in dieser Zeit gegenübersah, und den häufigsten Antworten darauf verwoben ist. Das Dorf war fast während der gesamten Zeit der Stadt unterstellt, aber seine Bewohner lebten trotz ihres Leibeigenschaftsstatus unter sächsischem Recht, die Fassbinder aus dem Ort arbeiteten im Rahmen des Zunftwesens, und manche Dorfbewohner hatten enge wirtschaftliche und familiäre Beziehungen zur Hermannstädter Elite oder zu den Einwohnern des Stuhls. Das bedeutet nicht nur, dass die Michelsberger zwangsläufig bestrebt waren, ihre Lebensbedingungen trotz aller äußeren Widrigkeiten zu erhalten und zu verbessern, sondern auch, dass sie unter der Hermannstädter Grundherrschaft die Freiheit hatten, dies zu schaffen.

Julia DERZSI

 

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Geschichte.