Vorschläge erwünscht

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Ausgabe Nr. 2415
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Erstes DWS-Mitgliedertreffen im Jahr 2015

Das erste Mitgliedertreffen des Deutschen Wirtschaftsclubs Siebenbürgen (DWS) in diesem Jahr fand vergangenen Mittwoch im Hotel Golden Tulip statt. Als neues Mitglied aufgenommen wurde die evangelische Kirchengemeinde A. B. in Hermannstadt, Stadtpfarrer Kilian Dörr persönlich nahm Mitgliedsurkunde und Mitgliedsinsignie in Empfang.„Als folgsamer Pfarrer kommt man dann und hört was Sie sagen“, sagte Stadtpfarrer Kilian Dörr. Dörr folgte nämlich dem Rat einiger Gemeindevertreter  die ihm empfohlen hatten, im Deutschen Wirtschaftsclub mitzumachen.

Begrüßt wurden die Anwesenden vom DWS-Vorsitzenden Jürgen Schmidt, der die DWS-Mitglieder aufforderte, Vorschläge zu machen wie der Club in Zukunft aussehen soll. Anonyme Schreiben per Post würde man auch gern annehmen. Die Vorschläge können DWS-Mitglieder bis zum 5. Februar mitteilen.

Bekanntgegeben wurde auch, dass der langjährige stellvertretende Vorsitzende Andreas Huber aus dem Vorstand ausgetreten ist.

Konsulin Judith Urban machte die Anwesenden mit einer neuen europäischen Erbrechtsverordnung vertraut, die ab August 2015 in Kraft treten wird. Bisher sei das Erbrecht so ausgelegt, dass für deutsche Staatsbürger, die im Ausland sterben automatisch das deutsche  Erbrecht gilt. Diese Systematik werde mit dieser neuen Erbrechtsregelung durchbrochen. Ab August werde es nämlich so sein, dass deutsche Staatsangehörige, falls diese keine anderen Regelungen getroffen haben, im Todesfall nach den Gesetzen des Landes beurteilt werden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Das rumänische Erbrecht sei zwar ein europäisches Erbrecht, aber letzten Endes unterscheide es sich doch in einigen Punkten, beispielsweise was die Quoten angeht, wie vererbt werde.

„Machen sie sich kundig, lassen sie sich beraten bei einem Anwalt, der sich mit dem Erbrecht gut auskennt, treffen Sie die Regelungen dann so schriftlich vorab wie Sie sie haben möchten“, lautete die Empfehlung der Konsulin.

Ein anderes von der Konsulin angesprochenes Thema war das seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltende Mindestlohngesetz, das den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde festlegt. Das Mindestlohngesetz finde auf alle Arbeitnehmer, die während ihrer Beschäftigung in Deutschland sind, Anwendung und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im Inland oder im Ausland hat. Es gebe also gewisse Vorschriften, wie dieser Arbeitgeber zu entlohnen sei. Für einige Branchen gebe es Erleichterungen wie zum Beispiel für das Transportwesen. Diese Erleichterungen setzen aber auch voraus, dass man sich vorab bei der zuständigen Stelle, der Bundesfinanzdirektion West oder bei der zuständigen Zollverwaltung anmeldet. Wenn ein Beschäftigter regelmäßig das Einkommen von 2.900 Euro brutto nachweisen könne, sei er von dieser Mindestlohnregelung ausgenommen, weil er den Mindestlohn erfülle. „Nach meinen Erfahrungen trifft es hier für das Transportgewerbe nicht zu, dass sie regelmäßig 2.900 Euro verdienen“ sagte Urban. „So wie es hier aussieht, sind wir etwas unglücklich über die Vermittlung dieses Gesetzes ins Ausland.” Man habe sich jetzt die Übersetzung ins Rumänische vorgenommen. Die Merkblätter können auf der Internetseite des Konsulates angeklickt werden. Der Verband der rumänischen Spediteure UNTRR habe übrigens eine Beschwerde gegen dieses Gesetz eingelegt.

Der Direktor der Umweltagentur Bogdan Trif stellte die Institution sowie einige Projekte vor. Eines der von der EU finanzierten Projekte bezieht sich auf nachhaltige Entwicklung und beläuft sich auf etwa 4,5 Millionen Euro. Von der Gesamtsumme werden etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen für die Isolierung von Gebäuden, wodurch die Kosten um 30 Prozent eingespart  werden sollen. Das Gebäude soll aber auch ein grünes Dach bekommen. Ebenfalls durch dieses  Projekt sollen 10 Kilometer Kabel in der Erde verlegt werden. Das hierfür gedachte Geld wird durch das Projekt dem Bürgermeisteramt zur Verfügung gestellt, das sich dann um diese Arbeiten kümmert.

Ein anderes Projekt ist die „Grüne Sendelbinde", das zusammen mit der evangelischen Kirchengemeinde A. B. in Hermannstadt durchgeführt wird und das von der der Bundesstiftung für Umwelt finanziert wird. Durch dieses Projekt wird das Hermannstädter Umweltamt die erste staatliche Behörde in Rumänien sein, die das EMAS Umweltmanagementsystem implementieren wird. Das Hermannstädter Umweltamt befindet sich ebenfalls an erster Stelle im Abrufen von EU-Geldern. Durch die verschiedenen Projekte verwaltet es fast 12 Millionen Euro.

Lucia Popoviciu sprach über einige Erneuerungen in der Gesetzgebung wie zum Beispiel die Gültigkeit der Umwelt-Genehmigungen, die 2013 von zehn auf fünf Jahre reduziert wurde u.a.

Rechtsanwältin Cristiana Stalfort stellte die 1997 gegründete Firma Stalfort vor, eine Spezialkanzlei für die Beratung ausländischer Investoren in Rumänien. Die Steuerexpertin der Firma, Adina Zdru, sprach detailliert von den Änderungen im Buchhaltungsgesetz, im Steuerrecht, unter anderem betreffend die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer, die Verbrauchssteuer, die Zertifizierung von Steuererklärungen zu Jahresbeginn u.a.

Werner FINK

Stadtpfarrer Kilian Dörr (links) mit der DWS-Mitgliedsurkunde und DWS-Geschäftsführer Wiegand Fleischer.                      

Foto: der Verfasser

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Wirtschaft.