Verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten im Gesetzestext festgestellt
Ausgabe Nr. 2758
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag, dem 15. Februar, sein Urteil bekanntgegeben, dass der Eilerlass der Orban-Regierung Nr.192/2020, durch welche das Tragen der Schutzmasken im Freien verpflichtend wurde und die Arbeitgeber auch ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer Homeoffice verordnen durften, verfassungswidrig ist. Festgestellt wurde „die allgemeine Verfassungswidrigkeit“, wegen Verstoß gegen die Genehmigungsprozedur normativer Akte und nicht in der Sache. Weiterlesen