Ausgabe Nr. 2826
Der uralte Nussbaum neben der romanischen Basilika auf der Michelsberger Burg ist bei dem Sturm in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli umgefallen. Dabei ist niemand zu Schaden gekommen. Laut dem Dekret 134/1954 dürfen Nussbäume nur mit Genehmigung seitens der zuständigen Behörden gefällt werden. Legea pomiculturii nr. 348/2003 bestätigt dies und sieht Geldstrafen von bis zu 10.000 Lei vor. Auch wenn ein Nussbaum durch Einwirkung von Naturgewalten umgestürzt ist, müssen die Behörden verständigt werden, um dies zu überprüfen, bevor der Baum entfernt werden darf. Foto: Privat