Michelsberg im 15. Jahrhundert

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Ausgabe Nr. 2826

Die Michelsberger Burg aus der Vogelperspektive: Bei der Anfahrt gut sichtbar ist das an der Ringmauer angebrachte Banner mit der Zahl 800 für alle, die durch den Kathreinenwald nach Michelsberg fahren. Das Foto wurde mit der Drohne gemacht.                                                                                                                          Foto: Stefan KÈZDI

Erfreulicherweise verfügen wir über viele Urkunden zur Geschichte des Dorfes in diesem Jahrhundert, weshalb ich mich beim historischen Kontext sehr kurzfassen werde. Sigismund von Luxemburg regierte zwischen 1403 und 1437. Nach seinem Tod folgte eine lange Zeit des Bürgerkriegs, überlagert von der osmanischen Bedrohung, die der Statthalter Ungarns Johannes Hunyadi eine Zeit lang abwehren konnte. Sein Sohn Mathias wurde 1458 zum König gewählt. Anstatt die Osmanen aufzuhalten, führte er Kriege in Böhmen und Österreich. Nach seinem Tod im Jahr 1490 gelangte die litauisch-polnische Familie Jagiello auf den ungarischen Thron. In diesem Jahrhundert verstärkte Siebenbürgen seine Befestigungen und versuchte, die Osmanen abzuwehren.

1411 wird ein Streit zwischen dem Abt von Kerz und den Einwohnern von Heltau über den Besitz des St. Michaelsbergs und der darauflegenden Kirche, sowie über ein angrenzendes Stück Land und einen Wald erwähnt. Nach Prüfung der von den beiden Parteien vorgelegten Unterlagen, werden die der Heltauer für ungültig erklärt. Die im Besitz der Abtei befindlichen königlichen Urkunden beweisen hingegen ihr ewiges Recht auf die Streitobjekte.

Im Jahr 1418 bestätigte König Sigismund die Privilegien und Eigentumsrechte der Kerzer Abtei an den zehn Besitztümern, darunter auch Michelsberg, indem er eine Urkunde bestätigte, die heute als Fälschung gilt. Interessanterweise wird auf das Patronatsrecht der Abtei über die Kirchen der Besitzungen verwiesen. Ich vermute, dass die Urkunde, die der Bestätigung der Rechte von Kerz zugrunde lag, im Zusammenhang eines Streites zwischen den Bewohnern der Besitzungen Kreuz, Klosdorf und Meschendorf und der Abtei gefälscht wurde.

Im Jahr 1428 protokollierten die sieben Richter einen Prozess zwischen dem Abt von Kerz und dem Pleban Bartholomäus ,,de villa sancti Michaelis“ auf der einen Seite und Johann, dem Pleban von Heltau und den Geschworenen dieser Ortschaft auf der anderen Seite. Gegenstand des Streits sind bestimmte Teile der Grenze. Es wurde beschlossen, einen Teil der Grenze gab man der Gemeinnutzung frei, und die Weide wurde Heltau zugewiesen, wofür Michelsberg Pacht zu zahlen hatte. Eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen den beiden benachbarten Ortschaften folgt, wobei es den Heltauern schwerfällt, ihre Eigentumsrechte an der Grenze zu beweisen. Vielleicht ist der genaue Grenzverlauf im Laufe der Jahrhunderte in Vergessenheit geraten. Allerdings hat Michelsberg 1428 auch einen Pleban, der in der Dorfkirche zelebriert.

Im Jahr 1444 erklären zwei betagte Priester des Mühlbacher Kapitels, dass vor 40 Jahren der Pfarrer von Heltau den Zehnten von den am Michaelsberg grenzenden Gassen und von der Kirche des Heiligen Michael erhielt. Einer der Ältesten erwähnt dabei die Schutzheilige der Dorfkirche, nämlich Maria.

Im Jahr 1450 wird erwähnt, dass die Hattertbegehung zwischen Heltau und Michelsberg stattgefunden hat. Dieses Dokument ist interessant, weil die Delegationen beider Dörfer von Hannen und nicht von Priestern geleitet werden. Der Heltauer Hann heißt Clos Karoll, und der von Michelsberg Antonius, Sohn des Ludwig. Aus der Urkunde geht hervor, dass die Michelsberger, als hospites (d. i. Gäste, der Fachbegriff für freie Sachsen) bezeichnet, inzwischen Ackerland, Wiesen und Weiden gekauft haben, für sie Abgaben an Heltau zu entrichten haben. Diese Urkunde zeugt also von der gestiegenen Finanzkraft des Dorfes, aber auch von der Tatsache, dass die Michelsberger, obwohl sie Leibeigene blieben, mit ähnlichen Bezeichnungen wie die freien Heltauer angesprochen wurden. Sie verfügen über die sonst üblichen sächsischen Würdenträger: Dorfrichter, Dorfhann und die Bewohner als Gäste des ungarischen Königs. Von diesem Zeitpunkt an war Michelsberg de facto mit den anderen sächsischen Orten in der Gegend gleichgeschaltet.

Mit dieser Einigung hätte man erwartet, dass die Streitigkeiten zwischen den beiden Orten beigelegt seien, aber erst sechs Jahre später definierten Augenzeuge den Hattert neu, welcher von der Ecke des Pfarrhauses ausgehend das Dorf praktisch in zwei Hälften teilte. Hellmut Klima stellt fest, dass es sich dabei um die 1223 aufgezeichnete Grenze zwischen Hermannstadt und Villa Ruetel handelt, was bezeugt, dass die Kirche auf dem Sankt-Michaelsberg der Punkt war, an dem das am Hattert zweier anderer älterer Siedlungen gegründete Dorf entstand.

Eine Unterbrechung der bereits traditionellen Streitigkeiten zwischen Heltau und Michelsberg wird in den Jahren 1463 und 1464 erwähnt. Diesmal sind die zehn Besitzungen der Abtei mit den übertriebenen Steuerforderungen des Abtes unzufrieden. Der Magistrat der Stadt Hermannstadt gibt den Unzufriedenen Recht, fordert sie aber auf, sich nicht gegen ihren Grundherrn zu erheben, aber auch Abt Raimundus Bärenfuß wird ermahnt, die Vereinbarungen mit seinen Untertanen einzuhalten.

Im Jahr 1469 wurde eine neue Hattertbegehung nötig, nachdem die Einwohner von Michelsberg und Heltau sich gegenseitig der Verletzung von Eigentumsrechten beschuldigt hatten. Der Fall kam auch dem Wojwoden von Siebenbürgen zu Ohren, der den sieben Richtern befahl, den Fall ernst zu nehmen und der geschädigten Partei Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, andernfalls müsse er persönlich eingreifen.

Auch der Streit zwischen den Pfarrern wird wieder aufgenommen, so dass Nikolaus von Michelsberg, 1471 behauptet, dass er Anspruch auf die Einkünfte der Kirche auf dem St. Michaelsberg hätte. Der Richter bestätigte jedoch das Recht des Pfarrers Bartholomäus von Heltau. Der Prozess wurde 1474 fortgesetzt, als der Matthäus, der Nachfolger von Bartholomäus, sich darüber beschwerte, dass Nikolaus sich gegen seine Besitznahme widersetzt hatte. Im Jahr 1474 wurde die Kerzer Abtei aufgelöst und ihre Besitztümer gingen an Hermannstadt, bzw. an die Hermannstädter Pfarrkirche.

Der Prozess der Pfarrer wurde 1475 fortgesetzt, als Gabriel, Bischof von Siebenbürgen, den Generalvikar beauftragte, den Fall auf Drängen des Pfarrers von Heltau zu untersuchen. Das Recht des Heltauer Pfarrers wurde vom Bistum bestätigt, und die Kirche auf dem St. Michaelsberg wurde zur Filialkirche von Heltau bestimmt. Die Entscheidung des bischöflichen Vikars wurde 1478 vom Weißenburger Kapitel erneuert und vom König bestätigt.

König Ladislaus stattet Hermannstadt 1494 einen offiziellen Besuch ab, anlässlich dessen 3.000 Gulden für seinen Empfang gesammelt werden. Michael steuert dafür 44 Gulden bei. Im Jahr 1496 leistet das Dorf mit 36 Gulden den höchsten Beitrag zum Haushalt der Provinz und der Stadt Hermannstadt unter den zehn Besitzungen der ehemaligen Abtei.

Im 15. Jahrhundert blüht also Michelsberg auf und verfügt endlich über die finanzielle Kraft und den politischen Einfluss, um ein ähnliches Leben wie die anderen sächsischen Dörfer um Hermannstadt herum zu führen. Dieser Reichtum äußert sich im Erwerb von Land, aber auch in hohen Abgaben an den neuen Grundherrn Hermannstadt. Die Streitigkeiten mit Heltau nahmen ein noch nie dagewesenes Ausmaß an. Auch wenn die territoriale Ausdehnung und der Erwerb des Zehnten aufgrund der geltenden Gesetze und Privilegien nicht erreicht werden konnten, dürfen wir die Michelsberger nicht dafür verurteilen, dass sie es versucht haben, schließlich taten sie das, was zu dieser Zeit alle taten, nämlich sich mehr Rechte und sicherere Einnahmequellen zu verschaffen. Der Wohlstand des Dorfes dauerte bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts hinein, als die Straf-
expedition der Osmanen gegen Fürst Georg Rákóczi begann und verheerende Folgen für die Gegend hatte.                 András BÁNDI

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Geschichte.