Ein Spektakel

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Die Beantragung der 200 Euro- Einmalzahlung

Ausgabe Nr. 2811

Studierende waren bereit, am 15. März 2023 endlich die 200 Euro-Einmalzahlung der deutschen Bundesregierung zu beantragen. Was als Winterpauschale angekündigt war, zog sich bis in den März 2023. Doch selbst im März gibt es noch Schwierigkeiten.

Willkommen zu meinem Selbstexperiment. Mittwoch, 12 Uhr in Hermannstadt. Ich rufe die Seite https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de auf. Ein blauer Button mit dem Text „Einmalzahlung beantragen” lächelt zurück. Das klingt gut, dachte ich mir. Das war natürlich zu schön, um wahr zu sein. „Ihre Wartezeit beträgt voraussichtlich 2 Stunden.” Genervt bleibe ich einige Minuten auf der Seite, in der Hoffnung, dass die zwei Stunden wie von selbst verschwinden. Tatsächlich aktualisiert sich das Feld nach einigen Minuten auf eine Wartezeit von 30 Minuten. Immerhin, die Zeit kann ich warten.

Nach den abgelaufenen 30 Minuten bin ich bereit. Gleich ist es soweit!

Nein, ist es nicht. Die Seite aktualisiert sich erneut und tada, es ist Magie – wieder 30 Minuten in der Warteschleife. Langsam werde ich frustriert. Ich beschäftige mich mit etwas anderem, lasse aber die Seite weiter laufen. Ich hoffe, die Seite dankt es mir dieses Mal.

Nach einer Stunde bin ich tatsächlich drin. Wäre da nicht das Icon „Anmelden” der Bund-ID.  Neben einem Elster-Zertifikat gibt es die Möglichkeit, sich mit einer Bund-ID auszuweisen. Die Bund-ID hat ein eigenes Portal, mit dem man sich als Student verifizieren muss. Dies geht mit dem eigenen digitalen Ausweis oder einem Passwort, wenn man zudem eine Pin der eigenen Hochschule erhalten hat. Erst ein vorsichtiger Klick – nichts passiert. Dann weitere immer aggressivere Klicks. Nichts. Die Bund-ID muss sich erst noch zwei Minuten ausschlafen, bis sie mich weiterleitet.

Okay, jetzt ist das Fass voll, zumindest meine Anmeldung müssen sie doch hinbekommen, oder? Natürlich eine rhetorische Frage. Selbstverständlich kann ich mich nicht einloggen, weil mein Passwort angeblich falsch sei. Das Passwort, was ich mir bei der Vergabe direkt in meiner Notizen-App gespeichert habe, soll nicht stimmen. Entnervt versuche ich auf das Symbol „Passwort vergessen?” zu klicken. Bund-ID auf der anderen Seite entscheidet sich dazu abzustürzen und mich wieder in den Warteraum zurück zu schleudern.

Nach einer Stunde probiere ich es erneut. Ich kämpfe mich wieder durch 20 Minuten Wartezeit und „Passwort Vergessen?” Reiter der Bund-ID. Endlich hört das System auf mich und lässt mich mein Passwort ändern. Tatsächlich kann ich mich jetzt in meinem Bund-ID Konto anmelden und werde zum Antrag weitergeleitet. Es sieht endlich gut aus, zumindest rede ich mir das ein.

Beim Antrag angekommen, sperren sich zwei Felder. Das muss bestimmt so sein, meinen Zugangscode und die Pin habe ich ja bereits eingegeben, schlussfolgere ich. Vielleicht ist es deswegen gesperrt. Ich fülle die restlichen Felder aus. Rote Schrift und die zwei gesperrten Felder erscheinen. „Jedes Feld muss ausgefüllt sein”, steht da. An diesem Punkt werde ich wirklich wütend. Wieso ist das Feld gesperrt? Ich entscheide, dass ich keine Lust mehr habe und es später versuche.

19 Uhr, ich koche gerade Nudeln. In der Instagram-Story einer Freundin steht „Endlich” und ein Bild des Antrags ist eingeblendet. Ich sammel meine letzten Energien und versuche es noch einmal. „Ihre Wartezeit beträgt voraussichtlich 10 Minuten.”

„Das klingt besser als alles, was da heute sonst so stand”, sage ich mir selbst.

Und tatsächlich, immer noch etwas zeitverzögert, aber ohne Abstürze, klicke ich mich durch die Bund-ID und zum Antrag. Die Felder, die im Antrag gesperrt sind, sind es immer noch. Allerdings wurden meine Anfangseingaben übernommen. Relativ unspektakulär schließe ich den Antrag ab, Bearbeitungszeit circa eine Minute.

Endlich. Ganz schön viel mentale Arbeit für eine Zahlung.

Ein Tag später: erneuter Blick auf die Seite. Bereits erfolgreich eingegangene Anträge: 339.600. Antragsberechtigte Studierende insgesamt: 3,5 Millionen. Eine ernüchternde Bilanz für den ersten Tag. Aber immerhin: man kann ja bis 30. September 2023 beantragen. Und: Mein Antrag wurde bereits bewilligt. Immerhin hat man hier zügig gearbeitet.

Maja HENNEMANN

 

Gut zu wissen:

Wer kann die Pauschale beantragen?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren und die ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben. Das bedeutet, auch ausländische Studierende, solange sie in Deutschland leben.

Wie kann die Zahlung beantragt werden?

Ausschließlich online: www.einmalzahlung200.de

Bis wann habe ich Zeit?

Bis 30. September 2023

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Bildung.