Verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten im Gesetzestext festgestellt
Ausgabe Nr. 2758
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag, dem 15. Februar, sein Urteil bekanntgegeben, dass der Eilerlass der Orban-Regierung Nr.192/2020, durch welche das Tragen der Schutzmasken im Freien verpflichtend wurde und die Arbeitgeber auch ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer Homeoffice verordnen durften, verfassungswidrig ist. Festgestellt wurde „die allgemeine Verfassungswidrigkeit“, wegen Verstoß gegen die Genehmigungsprozedur normativer Akte und nicht in der Sache.
Nachdem die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Amtsblatt (Monitorul Oficial) veröffentlicht wird, was bis zu einem Monat dauern kann, hat die Regierung 45 Tage Zeit, den Eilerlass entsprechend zu ändern. Bis dann oder bis zu einer neuen Verordnung bleibt die Verpflichtung, im Freien eine Maske zu tragen, in Kraft. Premierminister Nicolae Ciucă hat bereits vorige Woche angekündigt, dass man ab Anfang März Lockerungen in Kauf nehme, inklusive betreffend der Maskenverpflichtung.
Das Verfassungsgericht erklärte auch ausdrücklich, dass das Gesetz zur Seuchenbekämpfung davon nicht betroffen ist.
Die Verfassungsbeschwerde hat ein Student eingereicht, der wegen das Nichttragen einer Maske eine Geldstrafe erhalten hat.
Ob man die Geldstrafen, die in diesen zwei Jahren gegeben wurden, in Instanz zurück bekommen kann, ist noch nicht klar. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtes, Augustin Zegrean, erklärte dem TV-Sender Digi 24 gegenüber, dass diese Bußgelder nicht aufgehoben werden könnten, da sich die Regierungsentscheidung bei ihrem Erlass der „Vermutung der Verfassungsmäßigkeit“ erfreue.
Ruxandra STĂNESCU