Auch in Hermannstadt wurde die Omikron-Variante festgestellt
Ausgabe Nr. 2753
In Vorbereitung auf die fünfte Sars-CoV-2-Welle hat die rumänische Regierung beschlossen, die Quarantänezeit für positiv getestete Personen zu kürzen und die Maskenpflicht für offene und geschlossene Plätze (mit Ausnahmen) einzuführen. Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der Geimpften wurden nicht getroffen, dafür wurden die Masken aus Stoff verboten, erlaubt sind nur noch die medizinischen Masken bzw. die FFP2-Modelle.
Der Verein für Verbraucherschutz InfoCons hat am 6. Januar eine Studie veröffentlicht, derzufolge 2021 in der EU 284 Maskenarten als nicht konform eingestuft wurden, über 60 Prozent davon waren FFP2-Masken. Rund 85 Prozent dieser Masken wurden in China hergestellt, bei 5 Prozent ist das Herstellungsland unbekannt. Wie viele dieser nicht konformen Masken auch in Rumänien verkauft wurden, ist unbekannt.
Für die Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, bleibt die Impfpflicht bestehen, auch weiterhin dürfen die Aufsichtspersonen nur das Impfzertifikat überprüfen, nicht auch den Ausweis.
In den Ortschaften dürfen bei einer Inzidenz von unter 1 bei 1.000 Personen die Restaurants, Konzert- und Sportsäle 50 Prozent der Plätze besetzen, bei über 3/1.000 nur 30 Prozent der Plätze. In der Stadt Hermannstadt lag am 12. Januar die Inzidenz bei 3,7, im Kreis Hermannstadt 2,39 mit 212 Neuerkrankungen in den letzten 24 Stunden.
Landesweit wurden in den letzten 24 Stunden (am 12. Januar) 8.600 Infektionsfälle und 44 Todesfälle registriert.
Zur Zeit befinden sich landesweit 3.036 Menschen in Krankenhäusern. 417 Personen sind auf Intensivstationen, davon sind 384 ungeimpft und 33 geimpft.
Ruxandra STĂNESCU