,,Vorläufige unterthänigste Gedanken“

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Brukenthals Hochschulplan

Ausgabe Nr. 2731

Brukenthals Geburtshaus in Leschkirch Bild unten im Text) ist derzeit in einem desolatem Zustand. Allerdings ist die Gedenktafel immer noch an der Fassade angebracht (siehe Bild oben).                                                            Foto: Privat

Georg Adolf Schuller (1862-1939), u. a. Schriftleiter der Kirchlichen Blätter veröffentlichte 1921 in vier Ausgaben des Siebenbürgisch-Deutschen Tageblatts  (Nr. 14496/21. August 1921, Nr. 14498/24. August 1921, Nr. 14499/25. August 1921 und Nr. 14502/28. August 1921) den Beitrag ,,Brukenthals Hochschulplan“, aus dem Sie im Folgenden einige Ausschnitte lesen können.

Der Gedanke, im Siebenbürger Sachsenlande eine Hochschule zu errichten, geht bis in die Reformationszeit zurück. Wie damals, so hob in der Folgezeit jeder neueinsetzende Aufschwung des geistigen Lebens auch diesen Gedanken wieder empor. Volle Verwirklichung hat er nie gefunden, weil ihn die Enge der Verhältnisse und die Beschränktheit der Mittel immer  wieder niederhielten.

Die Regierungsjahre Maria Theresias bedeuten für Siebenbürgen und im besonderen für die Sachsen im ganzen eine Zeit des Neuerstärkens nach dem unbeschreiblichen Niedergang, den die zweite Hälfte des 17. und die ersten Jahre des 18. Jahrhunderts über Land und Volk gebracht hatten. Das erwachende Kraftgefühl der Sachsen äußert sich zunächst wohl am augenfälligsten im politischen Leben, das damals infolge der staatsrechtlichen Sonderstellung der sächsischen ,,Nation“ allen anderen Äußerungen ihres Eigenlebens voranging; es wirkte eben bald auch auf das Gebiet ihres Bildungswesens fördernd hinüber.

Da konnte es nicht fehlen, daß auch der Hocschulgedanke aufs neue angeregt wurde. Die Anregung ging noch unmittelbarer, als dies bei dem Ausbau des Mittelschulwesens zu erkennen war, von den politischen Bestrebungen jener Tage aus; ja, der Gedanke erscheint so eng mit ihren Wechselgängen verwoben, dass diese mehr als alles andere sein Schicksal bestimmten. Sie trugen ihn höher empor, ja näher an die Verwirklichung heran, als vordem, wirkten aber gerade durch die anfänglich förderlich erscheinende Verbindung mit Zwecken, die außer ihm lagen, seiner Ausführung entgegen,(…)

Im Anfang des Jahres 1762 war der kommandierende General und königl. Kommissär Baron Buckow mit dem neuernannten Provinzialkanzler Brukenthal nach Wien gekommen, um mit den Hofstellen und der Königin seine Reformpläne für Siebenbürgen zu beraten. Dabei ist zweifellos auch der Hochschulplan zur Sprache gekommen. (…) Als Buckow im Mai 1762 nach Hermannstadt zurückkehrte, nahm er u. a. den Auftrag mit, vorbereitende Schritte in dieser Richtung zu tun. Buckow hat seiner zufahrenden Art  entsprechend sich auch sofort an den gelehrten Sachsenbischof Georg Jeremias Haner gewendet und ihn aufgefordert, einen Plan für die Errichtung einer protestantischen Hochschule auf Sachsenboden auszuarbeiten und ihm vorzulegen. Bischof Haner kam der Aufforderung noch im selben Jahr nach. Er trat für die Errichtung einer vollständigen Universität mit vier Fakultäten, zehn ordentlichen und vier außerordentlichen Professoren ein. Als geeigneten Ort, in dem die Anstalt errichtet werden könnte, brachte er Mediasch in Vorschlag, weil es günstig gelegen sei, gute Luft, billige Lebensverhältnisse und keine Besatzung habe. (…) Haner, der die Hochschulfrage für außerordentlich wichtig hielt, ,,die wichtigste Aufgabe seit der Zeit der Reformation“, brachte sie auch in der Synode vom 31. Mai 1763 zur Verhandlung. Die Synode konnte sich zu einer bestimmten Stellungnahme nicht entschließen und vertagte die eingehende Behandlung der Frage bis zum Zusammentritt einer hiefür einberufenen Synodalversammlung.

Über das Schicksal des Hanerschen Entwurfes ist weiter nichts bekannt geworden. Buckow wurde in der Folgezeit von seinen großen Reformen in der Landesverteidigung (Militärgrenze) im Steuerwesen und in der Gerichtsordnung so in Anspruch genommen, daß die Universitätsfrage für ihn zunächst in den Hintergrund treten mußte. Im Frühling 1764 aber raffte ihn ein jäher Tod mitten aus der Fülle seiner vielseitigen Aufgaben hinweg. Den Staatsrat in Wien hatte der Schluß des siebenjährigen Krieges und was sich daraus nach Außen und Innen anschloß, vor wichtigere gesamtstaatliche Fragen gestellt. So mag es zu erklären sein, daß wir erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1764 neuen Maßnahmen der Wiener Regierung in der Hochschulangelegenheit begegnen. Ein Hofdekret vom 21. August 1764 forderte das Gubernium auf, von den ,,Kuratoren“ der evang. und der reformierten Kirche Meinungsäußerungen darüber einzuholen, ob und in welchem Maße ihre Kirchen sich an der Beschaffung der Mittel für die Errichtung einer protestantischen Hochschule in Siebenbürgen beteiligen würden. (…)

Die Antworten der reformierten Kuratoren und des ev. Oberkonsistoriums – letztere verfaßt vom Bruder des Provinzialkanzlers, dem Leschkircher Königsrichter Michael von Brukenthal – wurden vom Gubernium der Hofkanzlei am 11. Januar 1765 eingesendet und von dieser dem Staatsrat am 5. Februar 1765 vorgelegt. In seinem Referat bemerkte Staatsrat Borie dazu: die Absicht Maria Theresias gehe dahin, es solle in Siebenbürgen eine Hochschule mit einer theologischen Fakultät für Lutheraner und Kalviner errichtet werden, um 1. die Wissenschaften als die Quellen des Wohl- und Nahrungsstandes emporzubringen, 2. die Lutheraner und Kalviner abzuhalten, in fremde Lande zu gehen und neue Irrtümer und verderbte Sitten heimzubringen, 3. die Lehrer der Lutheraner und Kalviner unter Aufsicht zu halten und 4. den Studienbetrieb so einzurichten, daß dabei das Wohl des Staates im Auge behalten werde. (…) Man muß sich völlig wundern, daß ein so scharf blickender Staatsmann wie Borie annehmen konnte, die siebenbürgischen Protestanten würden sich bereit finden lassen, zur Errichtung einer derartigen Hochscule mitzuwirken. Als Erklärungsgrund kann man außer den Katholisierungsbestrebungen, die Männer wie Borie nicht aus Glaubensfanatismus, sondern um der innern Vereinheitlichung willen betrieben, nur die immer wieder zu Tage tretende Unkenntnis der Wiener Staats- und Hofräte in siebenbürgischen Dingen annehmen. Brukenthal hat mit dieser Unkenntnis der Wiener Hofpolitiker viel zu ringen gehabt, leichter, wenn sie bloß naiv, schwerer, wenn sie verbohrt war, immer aber mit Erfolg. Die dabei bewiesene überlegene Kenntnis und deren kluge Einstellung in eine wohlverstandene Reichspolitik haben seine Geltung in Wien wesentlich gehoben und das Vertrauen Maria Theresias zu ihm in steigendem Maße gefestigt.

Auch damals folgte sie dem Anraten Broies, der erst seit wenigen Jahren sich mit siebenbürgischen Fragen beschäftigte, nicht ohne weiteres, sondern entschied kurz und bestimmt: ,,Hat bis auf Äußerung des Baron von Brukenthal in suspenso zu verbleiben.“

Unter den Staatsakten habe ich nur eine Äußerung Brukenthals in der Hochschulfrage aufgefunden. Es ist ein zehn Foliobogen starkes Libell mit der Überschrift: ,,Vorläufige unterthänigste Gedanken über die Errichtung einer Universität in dem Fürstentum Siebenbürgen“. Eine Unterschrift fehlt, ebenso die Angabe der Abfassungszeit bzw. des Einreichungstages. Beigeschlossen ist die Schrift einer Staatsratszahl, die auf den Schluß des Jahres  1765 hindeutet. Daß sie aber schon früher verfaßt  und nur nachgehends unter diese Verhandlungszahl gezogen wurde, geht aus der ihr anliegenden Beurteilung durch die Studien-Hofkommission hervor, die vom 3. November 1764 datiert ist. In dieser Beurteilung ist auch ausdrücklich erwähnt, daß die ,,Vorläufigen Gedanken“ den Baron Brukenthal zum Verfasser hätten. Die Äußerung Brukenthals war also zu Anfang 1765, als Maria Theresia sie ihrer oben erwähnten Resolution zufolge noch erwartete, bei den Hofstellen schon eingereicht, aber im Staatsrat noch nicht verhandelt, sondern an andere Stellen zur Begutachtung hinausgegeben worden.

Brukenthals ,,Vorläufige Gedanken“ bieten viel mehr, als diese bescheidene Überschrift vermuten läßt. In 11 Kapiteln und einem Anhang behandelt Brukenthal alle Fragen des äußeren Auf- und inneren Ausbaues einer Hochschule. Wir geben im folgenden die Grundzüge seiner Darlegung in knapper Zusammenfassung wieder.

Die neu zu gründende Anstalt tritt gleich als vollständige Universität mit allen vier Fakultäten ins Leben. Sie ist ausschließlich für protestantische Hörer des Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses bestimmt. Den vorwiegenden Einfluß sichert Brukenthal dem ersteren, also der Sachlage nach den evangelischen Sachsen. Das läßt die Wahl des Ortes – Hermannstadt -, die Zuweisung der meisten Lehrstühle an evangelische Professoren und die Beschaffung der Mittel durch eine Vereinbarung zwischen den Sachsen und dem Fiskus deutlich erkennen. Brukenthal griff also auf die von Buckow eingeschlagene Richtung zurück. Man darf darauf schließen, daß er auch damals an der Festlegung dieser Richtung nicht unbeteiligt war. (…)

Eine Anpassung an die sächsische bürgerliche Rechtsordnung bedeutet die Bestimmung, daß ,,in denen studiis und Disziplinen“ kein Unterschied zwischen adligen und andern Studenten gemacht werden soll. An deutschen Hochschulen hatten damals die adligen Studenten noch gewisse Vorrechte; auf Sachsenboden waren solche undenkbar. Voraussichtlich war diese Bestimmung auch eine im voraus errichtete Schranke gegen mögliche Anmaßungen der Söhne des reformierten magyarischen Adels. An der Hermannstädter Hochschule mußten sie sich der gegebenen Lebensordnung ebenso fügen wie die bürgerlichen Sachsensöhne.

Die Aufrechterhaltung dieser Lebensordnung ist Pflicht und Recht der akademischen Behörden. Die Universität bildet einen kleinen Staat im Staat. Sie hat eigene Gerichtsbarkeit und zwar nicht nur über die Studenten, sondern auch über die Professoren, Offizianten und alle in irgendeiner dienstlichen oder beruflichen Beziehung zu ihr stehenden Personen, wozu auch eine Anzahl von Handwerkern gehört, ähnlich wie in Halle die sogenannten ,,Freimeister“. (…)

Entscheidend war das Votum des Staatskanzlers Kaunitz: In seiner kühlen, überlegenen Weise schrieb er: In der Universitätsfrage bedürfe es keiner weiteren Entschließung, die nichtkatholische Universität werde sowieso nicht zustandekommen (…) Es sei das Augenmerk auf die Errichtung einer katholischen Landesuniversität zu richten.

Damit war Brukenthals Hochschulplan endgültig beseitigt, ohne daß sich ihm die Möglichkeit geboten hätte, noch einmal dafür einzutreten.

 

 

 

 

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Geschichte.