Wiedergewählte Bürgermeisterin kämpft um ihr Amt
Ausgabe Nr. 2695

Bürgermeisterin Astrid Fodor. Foto: Beatrice UNGAR
Das Hermannstädter Amtsgericht hat am vergangenen Freitag die Validierung im Amt der am 23. September wiedergewählten Bürgermeisterin Astrid Fodor verweigert, nachdem die Nationale Integritätsbehörde (ANI) bekannt gegeben hat, dass Fodor wegen eines Zustandes der Unvereinbarkeit für drei Jahre kein öffentliches Amt innehaben darf, weil sie in der Zeitspanne 27. September 2012 – 3. Juli 2014 als Vizebürgermeisterin von Hermannstadt auch ehrenamtlich Mitglied im Verwaltungsrat des Brukenthallyzeums und dem des Kindergartens Nr. 37 gewesen ist.
Bürgermeisterin Astrid Fodor (DFDR) hat bereits angekündigt, Berufung beim übergeordneten Hermannstädter Landgericht einzulegen. U. a. waren bei ANI 20 solche Fälle gemeldet, nur Fodor wurde die Validierung verweigert.
Astrid Fodor wurde bereits 2019 einmal vom Amt des Bürgermeisters auf Anordnung des damaligen Präfekten suspendiert, ist deswegen vor Gericht gegangen, gewann den Prozess und kann nun ihre Amtszeit regulär abschließen.
Fodors Anwalt, Lucian Chirilă, erklärte seinerseits, er werde den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, sollte auch das nun erwartete Urteil des Hermannstädter Landgerichts abschlägig ausfallen. Der Verdacht schwebt auch über der Absicht dieses Urteils, denn Fodors Kandidatur wurde vom Hermannstädter Wahlbüro bestätigt. Nachdem sie jedoch die Wahlen mit 43 Prozent gegen ihren wichtigsten Gegenkandidaten Adrian Bibu seitens der Nationalliberalen Regierungspartei (PNL) gewonnen hat, der nur 31 Prozent der Stimmen erhalten hat, hat ANI dieses Urteil veröffentlicht. Chirilă ist der Ansicht, dass es sich dabei um einen Fall der Einmischung der Exekutive in die Tätigkeit des Gerichtes handelt, solange ANI an die Gerichte Adressen schickt, wer nicht validiert werden soll. Er kritisierte auch die mangelnde Vorhersehbarkeit und die Tatsache, dass es große Unterschiede zwischen den Lösungen anderer Gerichte im Land und denen in Hermannstadt gibt.
Der Anwalt wies auch darauf hin, dass das Gesetz, weswegen Fodor das erste Mal ihr Amt verteidigen musste, bereits 2017 geändert worden sei. ,,Demzufolge ist es nicht nur normal und richtig, dass der Vizebürgermeister Teil des Verwaltungsrates autonomer Unternehmen und Institutionen von lokalem Interesse ist, sondern es ist auch eine rechtliche Verpflichtung, die er in der Ausübung seines Amtes hat“, so der Anwalt. Außerdem gilt der Zustand der Unvereinbarkeit nur auf die Dauer, in der die Person das Amt belegt; im Falle von Astrid Fodor also nur für die Laufzeit ihres Mandats als Vizebürgermeisterin, das sie bis 2016 ausgeübt hat.
Der Hermannstädter Präfekt Mircea Crețu erklärte, die Regierung müsse neue Wahlen auf Vorschlag des Präfekten innerhalb von 90 Tagen organisieren, falls Astrid Fodors Einspruch beim Gerichtshof erfolglos sein sollte.
Ruxandra STĂNESCU