Über 1.000 Sars-Cov2-Tote

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Ab heute sind Lockerungen vorgesehen, Gesichtsmasken bleiben verpflichtend

Ausgabe Nr. 2672

Die erste Plasmaspende im Blutzentrum des Hermannstädter Kreiskrankenhauses machte am Montag der Assistent Raul Aurel Dobra, der von der neuen Covid 19-Krankheit geheilt worden ist.  Foto: Decebal TODĂRIȚĂ

Ab heute endet der offiziell am 16. März ausgerufene und bis zum 15. Mai verlängerte Notzustand in Rumänien, das heißt, dass einige Lockerungen eintreten. Am Dienstag erklärte Staatspräsident Klaus Johannis, was sich ändern wird, doch warnte er die Bürger, weiterhin aufzupassen, da Rumänien bald 1.000 Covid-19-Tote registriert hat und auch jeden Tag einige Hundert Neuinfizierte gemeldet werden.

Am Mittwoch wurden in Rumänien 1.016  Personen registriert, die an den Folgen der Covid-19-Infektion gestorben sind von insgesamt 16.002 Personen, die auf Sars-Cov2 positiv getestet worden sind. Durchgeführt wurden insgesamt 277.804 Tests. 7.961  gelten als geheilt, 228 befinden sich landesweit auf Intensivstationen. In Hermannstadt wurden 437 Infizierte gemeldet.

Das Parlament hat am Mittwoch die Änderungen des Gesetzes über den Alarmzustand genehmigt, die treten in Kraft, sobald das Gesetz im Amtsblatt erscheint, nicht wie üblich drei Tage nach der Genehmigung.  Dieses Gesetz sieht u. a. vor, dass die Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Normen 2.500 Lei nicht überschreiten dürfen.

Staatspräsident Klaus Johannis erläuterte allerdings am Dienstag einige Lockerungen und erklärte auch, was weiterhin verboten ist.

Ab dem 15. Mai sind in öffentlichen geschlossenen Räumlichkeiten Gesichtsmasken verpflichtend, die man über Mund und Nase tragen muss (im Laden, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der U-Bahn, usw.). Zwischen den Bürgern muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, etwa zwei Arme lang. Die Hygiene der Hände bleibt außerdem weiterhin sehr wichtig.

Eröffnet werden Museen und Schönheitssalons. Noch ist nicht klar, ob in dieser Phase auch Bibliotheken öffnen werden. Die Läden, die einen direkten Zugang aus der Straße haben,  sowie die Terrassen und kleine Malls bis zu 15.000 Quadratmeter dürfen ebenfalls wieder öffnen.

In den Ortschaften wird auf die Erklärung auf eigene Verantwortung verzichtet, diese bleibt verpflichtend, falls man die Ortschaft verlässt.

Empfohlen wird auch die Wiedereröffnung der Parks, das müssen aber die Lokalbehörden bestimmen.

Gottesdienste mit Gläubigen können in der ersten Phase auf dem Kirchhof nur im Freien wieder aufgenommen werden. Die Teilnehmenden müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. In der zweiten und dritten Stufe werden die Bedingungen erneut besprochen. Auch darf die Eucharistie mit einem einzigen Löffelchen von Mund zu Mund nicht mehr stattfinden, empfohlen sind Einweglöffelchen. Die Vertreter der Orthodoxen Kirche in Rumänien haben bereits erklärt, dass sie mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind. Vasile Bănescu, der Pressesprecher der Orthodoxen Kirche erklärte, Einwegbesteck sei nicht passend und man suche Alternativen.

Profisportler dürfen ihre Trainingslager unter besonderen Bedingungen wieder aufnehmen. Die Wettkämpfe beginnen allerdings nocht nicht in dieser ersten Phase.

Amateursportler dürfen ihre Aktivitäten nur für einzelne Sportarten wieder aufnehmen, auch wenn eine Sportbasis genutzt wird, jedoch nur im Freien. Gruppensport bleibt in dieser Phase noch verboten.

Seit Anfang der Woche hatte das Parlament über diese Normen des Gesetzes für den Alarmzustand debattiert.

Das Verfassungsgericht besteht darauf, dass die Freiheiten der Bevölkerung auch während des Alarmzustandes nur per von dem Rumänischen Parlament abgesegneten Gesetz eingeschränkt werden dürfen.

Ruxandra STĂNESCU

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht in Aktuelle Ausgabe, Allgemein.