Ausgabe Nr. 2377
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17. Deutsch-Rumänische Regierungskommission tagte
Am 2. und 3. April 2014 fand in Berlin die 17. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien statt. Geleitet wurde die Sitzung vom deutschen Co-Vorsitzenden, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB, und vom rumänischen Co-Vorsitzenden, George Ciamba, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Rumänien.
An der Kommissionssitzung nahmen auch der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Dr. Bernd Fabritius, der Vertreter der deutschen Minderheit im rumänischen Parlament Prof. Ovidiu Ganț und der rumänische Botschafter in Deutschland Lazăr Comănescu teil. Die deutsche Delegation setzte sich aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverwaltungsamtes, des Auswärtigen Amtes, des Freistaates Bayern sowie Vertretern der Landsmannschaften der Banater und Sathmarer Schwaben sowie des Verbandes der Siebenbürger Sachsen zusammen. Der rumänischen Delegation gehörten Vertreter verschiedener rumänischer Ministerien, Repräsentanten der deutschen Minderheit und Vertreter von Präfekturen an.
Basis dieser deutsch-rumänischen Gespräche auf Regierungsebene ist der Vertrag vom 21. April 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa.
Beide Seiten betonten die gute, von Partnerschaft und einem freundschaftlichen Geist getragene Zusammenarbeit und zogen eine positive Bilanz ihrer konstruktiven Gespräche.
Im Mittelpunkt dieser Unterredung standen die Maßnahmen zur beiderseitigen Förderung der deutschen Minderheit in Rumänien.
Das Bundesministerium des Innern unterstützt sozialhumanitäre und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Hilfen zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft in Form von rückzahlbaren Kleinkrediten. Hinzu tritt die Finanzierung von Projekten in der Jugendarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsförderung. Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2014 plant das Bundesministerium des Innern im Jahr 2014 rund 1,716 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Das Auswärtige Amt fördert darüber hinaus kulturelle und bildungspolitische Projekte der deutschen Minderheit in Rumänien.
Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) fördert auf der Grundlage des § 96 BVFG auf Antrag Projekte, die der Vermittlung, der wissenschaftlichen Erforschung sowie der Sicherung und dem Erhalt des kulturellen Erbes der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa dienen.
Auch der Freistaat Bayern setzt im Jahr 2014 seine Hilfen zugunsten der deutschen Minderheit in Rumänien fort; dies gilt auch für das Land Baden-Württemberg.
Die rumänische Regierung unterstützt die deutsche Minderheit im kulturellen und medialen Bereich, trägt aber auch zur Stärkung der Minderheitenstruktur durch die finanzielle Unterstützung der Verbandsarbeit bei. Die rumänische Regierung beabsichtigt im Jahr 2014 Mittel zur Förderung der deutschen Minderheit in Höhe von umgerechnet rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr handelt es sich dabei um eine Steigerung von 3 Prozent.
Bundesbeauftragter Koschyk erklärte nach Abschluss der Regierungskommission: „Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die deutschen Minderheiten einen eigenständigen Beitrag leisten können, um kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Herkunftsländern der deutschen Minderheiten zu bauen. Gemeinsam mit der rumänischen Regierung wollen wir auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Festigung der Identität der deutschen Minderheit in Rumänien leisten. In der Sitzung ist es uns gelungen, an die inzwischen 22 Jahre währende, bewährte Zusammenarbeit mit der Regierung Rumäniens anzuknüpfen und die bewährte Partnerschaft unserer beiden Länder, gerade auch in Fragen der deutschen Minderheit und der Minderheitenpolitik, insgesamt voranzubringen.
Der Staatssekretär im rumänischen Außenministerium George Ciamba hat zum Abschluss der Regierungskommission die deutsch-rumänische Zusammenarbeit in Minderheitenfragen zu Recht als modellhaft bezeichnet und vorgeschlagen, über die Erfolge dieser Kooperation, gerade angesichts der aktuellen Spannungen aufgrund ungelöster Minderheitenprobleme in Europa in Zukunft noch umfangreicher und offensiver zu informieren.“
Thomas KONHÄUSER
17. Sitzung in Berlin: Am 2. und 3. April 2014 fand in Berlin die 17. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien statt. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 3. Unser Bild: Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk und George Ciamba, Staatssekretär im rumänischen Außenministerium, bei der Unterzeichnung des Kommuniqués. Foto: Thomas KONHÄUSER